Hartz IV Bezieher wähnen sich bei Meinungsverschiedenheiten mit dem zuständigen Jobcenter meist in der schlechteren Position und haben das Gefühl, sie säßen am kürzeren Hebel. Dass dies allerdings nicht immer der Fall sein muss, zeigt ein Vorfall aus der sächsischen Stadt Leipzig. Hier war ein Hartz IV Bezieher erfolgreich gegen die Sanktionen des Jobcenters vorgegangen – und ließ dieses am Ende sogar erfolgreich pfänden.
Sozialgericht Urteil für Hartz IV Bezieher
Den Stein ins Rollen brachte der fehlende Lebenslauf, den der Hartz IV Bezieher im Zuge eines 1-Euro-Jobs nicht vorlegte. Als der Leiter der Maßnahme den Hartz IV Bezieher deshalb wieder nach Hause schickte, griff das Jobcenter zu Sanktionen in Höhe von 30 Prozent. Zu Unrecht, wie das Sozialgericht Leipzig (Az.: S 25 AS 1470/12 ER) befand.
Denn nach dessen Auffassung, die sich auf das Bundesdatenschutzgesetz stützt, ist die Abgabe des Lebenslaufs freiwilliger Natur. Dessen Verweigerung kann daher nach dem Dafürhalten des Gerichts auch keine Sanktion nach sich ziehen, diese war damit unrechtmäßig.
Jobcenter verweigert Zahlung
Das Jobcenter wollte sich mit dem Beschluss allerdings nicht zufrieden geben und verweigerte die Zahlung – eine folgenschwere Entscheidung. Denn der Rechtsbeistand des Hartz IV Beziehers schaltete umgehend den Gerichtsvollzieher ein, welcher zuerst telefonisch die Zahlung anmahnte. Als das Jobcenter trotz dieses Vorgehens immer noch nicht zum vollständigen Einlenken bereits war, verschärfte der Gerichtsvollzieher die Gangart– er erschien beim Jobcenter und vollstreckte die Forderungen einfach gegen dessen Barvermögen.