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Bundesverfassungsgericht: 225 Euro für Asylbewerber verfassungswidrig

225 Euro – mit soviel müssen Asylbewerber in Deutschland auskommen. Ein Betrag, der selbst deutlich unter den Hartz IV Sätzen liegt, die 47 Prozent höher ausfallen. Und der es bis vor das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe geschafft hat. Bereits mündlich stellten die Richter klar, was sie von dieser Differenz hielten. Und entsprechend fiel am Mittwoch das Urteil aus: Der geltende Satz nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist zu niedrig und damit verfassungswidrig.

In den Augen des obersten Gerichts ist die Regelung, welche seit 1993 gilt, nicht mit dem Grundrecht in Bezug auf die Gewährung eines Existenzminimums nach Art. 1 Abs. 1, 20 Abs. 1 GG vereinbar. Der Politik fällt damit die Aufgabe zu, sich endlich zu bewegen, um die Leistungen für Asylbewerber anzupassen. Im Vorfeld heftig kritisiert wurde unter anderem, dass in der Zeit seit Anfang der 1990er Jahre trotz steigender Preise die Leistungen für Asylbewerber eingefroren wurden.

Grundrecht gilt für alle

Aus dem Urteil folgt aber nicht nur, dass die Regierung bei den Regelungen für Asylbewerber nacharbeiten muss. Letztere können bereits jetzt auf höhere Leistungen hoffen. Denn das Verfassungsgericht hob den Satz übergangsweise an – auf 336 Euro pro Monat. Davon stehen den Betroffenen 130 Euro als Barauszahlung zu, bisher lag der Satz bei gerade einmal 40 Euro.

Grundsätzlich muss nach Angaben der Vorsitzenden der Leistungssatz auf den Bedarf der Sozialhilfe oder Hartz IV angepasst werden.

Gelten soll diese Regelung aber nicht erst ab Juli 2012, sondern rückwirkend – ab 2011. Die finanziellen Mittel von einigen der mehr als 130.000 Betroffenen in Deutschland könnten also in absehbarer Zeit deutlich steigen. Den Stein ins Rollen gebracht hatten ein Kurde aus dem Irak und ein in Deutschland geborenes 11-jähriges Kind einer Nigerianerin.

Az.: 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11