Dass die Klagebereitschaft bei vielen Hartz IV Beziehern in der Vergangenheit gestiegen ist, illustriert das am Donnerstag vor dem Bundessozialgericht verhandelte Verfahren einer Hartz IV Bezieherin wegen 20 Eurocent auf beispielhafte Art und Weise. Gleichzeitig zeigen aber auch Prüfungen des Landesrechnungshofs in Thüringen, welche Berechtigung einige der Klagen haben. Denn wie die Rechnungsprüfer bei ihren Untersuchungen von Hartz IV Bescheiden herausfanden, ist nur jeder 5. Bescheid ohne Mängel.
78 Prozent der Bescheide fehlerhaft
Im Rahmen der Prüfung hat der Landesrechnungshof neun Landkreise und kreisfreie Städte stichprobenhaft geprüft – und kommt zu einem erschreckenden Ergebnis. 78 Prozent der untersuchten Bescheide, welche die zuständigen Jobcenter erlassen hatten, wiesen demnach Fehler auf.
Dabei handelt es sich offenbar vor allem um Mängel, die im Zusammenhang mit Mieten und den Nebenkosten für Wohnraum stehen. Hier müssten die Leistungen bei Angemessenheit eigentlich voll verauslagt werden. Nach einem Bericht der „Thüringer Allgemeine“ würde aber in den Behörden genau dies nicht geschehen. Stattdessen hielten sich die Mitarbeiter der Behörden einfach an Höchstgrenzen kommunaler Richtlinien, ohne den Einzelfall zu prüfen.
So entstehen Situationen, in denen Hartz IV Bezieher, die eigentlich finanziell bereits am unteren Ende der Leiter stehen, für Miet- und Nebenkosten in die eigene Tasche zurückgreifen müssen. Und kommt es zu Fehlern zugunsten der Betroffenen, ist der Ärger noch lange nicht vom Tisch, da über Jahre eine Überzahlung zurückgefordert werden kann.