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BSG: Keine höheren Regelsätze für Hartz IV Bezieher

Für Millionen Hartz IV Bezieher wird es in Deutschland keine deutlich höheren Regelsätze in absehbarer Zeit geben. Am Donnerstag fällte das Bundessozialgericht in Kassel eine wegweisende Entscheidung. Welche Auswirkung diese auf einen anderen Fall haben wird, indem Richter ein Verfahren an das Bundesverfassungsgericht überwiesen, lässt sich noch nicht abschätzen.

Dem Beschluss des Bundessozialgerichts voraus ging ein Verfahren, in dessen Verlauf sich eine Hartz IV Bezieherin gegen den Regelsatz des Jobcenters Rhein-Neckar wandte. Dieses hatte zuerst einen Regelsatz in Höhe von 359 Euro ausgezahlt. Für das Jahr 2011 erhöhte sich der Regelsatz noch einmal – auf 364 Euro.

In den Augen des Gerichts entspricht diese Leistung durchaus dem Existenzminimum und wies die Klage ab.

Berücksichtigung der Mehrwertsteuer gefordert

Eines der Argumente, mit dem die Hartz IV Bezieherin ihr Anliegen begründete, sei das Fehlen eines Ausgleichs für die vor einigen Jahren gestiegene Mehrwertsteuer. Die Richter konnten dem aber nicht folgen und fanden die Argumente nicht überzeugend. Seitens der Klägerin wurden 1.000 Euro als Hartz IV Leistung für angemessen gehalten (B 14 AS 153/11 R). Das Bundessozialgericht empfindet den Regelsatz allerdings als verfassungskonform und sieht daher keinen Anlass, das Verfahren weiterzuverfolgen.

20 Cent Rundungsdifferenz sind hinzunehmen

In einem weiteren Verfahren in Kassel musste die Klägerin ebenfalls einen Dämpfer hinnehmen. In diesem Verfahren ging es darum, dass das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis in den Augen einer Hartz IV Bezieherin falsch rundete – der Streitwert lag bei 20 Cent. In diesem Fall hielt das Bundessozialgericht die Klage für unzulässig (B 14 AS 35/12 R).