Hartz IV trifft mitunter nicht nur Erwachsene, sondern oft auch Kinder. Wie aus den Statistiken der Agentur für Arbeit hervorgeht, ist in Deutschland rund ein Siebentel der Kinder hiervon betroffen. Und in einigen Fällen wird der Bezug von Hartz IV zu einem Hindernis für die Bildung – wenn das Jobcenter die Übernahme von Leistungen verweigert.
Einen solchen Fall musste das Sozialgericht Berlin verhandeln, in dem es um das Schulgeld für den Besuch einer Waldorfschule in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf ging. Der Schüler Jahrgang 2000 machte geltend, dass eine angemessene Ausbildung in den öffentlich zugänglichen Schulen ohne Entgelt nicht möglich sei – aufgrund des hohen Anteils von Schülern mit Migrationshintergrund.
Der Besuch der Waldorfschule sei daher für den Schüler wesentlicher Bestandteil der eigenen Entwicklung und das Schulgeld von 90 Euro als Bildungsleistung anzuerkennen.
Sozialgericht plädiert für öffentliche Schulen
Eine Haltung, welche das Sozialgericht Berlin nicht teilen konnte. Bildungsleistungen, die seitens der Jobcenter erbracht werden, könnten sich nur auf ergänzende Leistungen, wie die Nachhilfe usw. beziehen. Eine Übernahme von Schulgeld für allgemeinbildende Privatschulen wie im vorliegenden Fall (Az.: S 172 AS 3565/11) kommt dagegen nicht in Frage.
Der Bedarf, welchen der Kläger vor dem Sozialgericht geltend zu machen versuchte, werde bereits durch die unentgeltlichen öffentlichen Schulen in ausreichendem Maß gedeckt, so das Gericht. Gegen das Urteil des SG Berlin hat der Kläger bereits Rechtsmittel beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.