Hartz IV soll in Deutschland lebenden Personen das Existenzminimum sichern und die Teilhabe am öffentlichen Leben gewährleisten können. Allerdings ist ein positiver Bescheid des Antrags an Hürden geknüpft. So kann Ausländern, die nach Deutschland ziehen, in den ersten drei Monaten nach dem Zuzug keine Leistung von Hartz IV gewährt werden. Eine Tatsache, der sich auch ein deutsch-serbisches Ehepaar in Berlin gegenüber sah.
SG Berlin kippt Widerstand gegen Hartz IV
Denn der serbische Antragsteller, welcher am 1. Oktober 2010 seinen Antrag beim zuständigen Jobcenter stellte, war erst am 30. August desselben Jahres nach Deutschland zu seiner deutschen Ehefrau gezogen. Seitens des Sozialgerichts Berlin wurde der negative Bescheid allerdings gekippt. Wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss (Az.: S 173 AS 38287/10) hervorgeht, stützte sich das Gericht unter anderem auf den verfassungsmäßigen Schutz von Ehe und Familie.
Denn, so das SG Berlin in der Entscheidung, würde der gesetzlichen Regelung bezüglich der Hartz IV Leistungen gefolgt, würde bei bestehender Hilfebedürftigkeit des ausländischen Ehepartners ein „Familiennachzug rein faktisch dauerhaft unmöglich“ gemacht, falls die Leistungen nicht außerhalb der Sperrfrist gewährt werden. Damit schloss das Sozialgericht die Regelung einer 3-monatigen Sperre für den Nachzug von Ehepartnern aus, lässt aber in der Sache ein Berufungsverfahren vor dem LSG (Landessozialgericht) Berlin-Brandenburg zu.