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BSG erteilt Freibrief zur Hartz IV Zweckentfremdung

Der Bund bedient sich seit Jahren ungeniert aus den Kassen der Arbeitslosenversicherung, um Arbeitsmarktpolitik, genauer Hartz IV, zu finanzieren. Ein Vorwurf, der schwer wiegt. Und der dem Bundesfinanzminister womöglich ein Milliardenloch beschert hätte – wenn nicht das Bundessozialgericht Kassel wäre. Dieses urteilte am gestrigen Mittwoch in zwei Verfahren für den Bund und lässt den Finanzminister in Berlin aufatmen.

Eingliederungsbeitrag keine Zweckentfremdung

Der Entscheidung vorangegangen waren zwei Verfahren, in denen es um den Eingliederungsbeitrag – oder Aussteuerungsbeitrag, wie er früher hieß– ging. Diesen muss die Agentur für Arbeit abführen, und zwar für jeden Arbeitslosen, der nicht vermittelt werden kann. Rutschen diese Personen in Hartz IV ab, werden 10.000 Euro fällig. Gegen diese Verwendung von Geldern aus der Arbeitslosenversicherung hatten ein Unternehmen und ein Arbeitnehmer geklagt.

Es ging darum zu klären, ob sich der Bund wirklich zu Unrecht aus deren Kassen bedient oder der Eingliederungsbeitrag auf einer juristisch doch sicheren Basis steht. Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter haben die erste Haltung vertreten und dem Bund die Zweckentfremdung von rund 30 Milliarden Euro vorgeworfen. Allerdings hat das Bundessozialgericht diese Auffassung nicht geteilt (Az.: B12 KR 5/10 R sowie B 12 KR 10/11 R).

Kritik am Urteil

Seitens der Kritiker ist das Urteil auf wenig Gegenliebe gestoßen, Arbeitgebervertreter Peter Clever sieht es als „Freibrief für den Gesetzgeber“. Allein für das laufende Jahr sollen die Aufwendungen für den umstrittenen Beitrag bei vier Milliarden Euro liegen. Geld, mit welchem man den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um gut einen halben Prozentpunkt hätte senken können, das nun aber in der Kasse des Finanzministeriums klingelt.

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