Zum Inhalt springen

Keine Anrechnung von Heimkinder-Entschädigung auf Hartz IV

Wie aus einem Interview des „Westfalen-Blatts“ mit dem Ministeriumssprecher des Bundesfamilienministeriums Hanno Schäfer, hervorgeht, plant das Ministerium eine Nichtanrechnung der Entschädigung für ehemalige Heimkinder als Einkommen auf Hartz IV Leistungen. Ziel des Vorhabens sei es, eine vollständige, bedarfsmindernde Anrechnung auf Hartz IV und andere Transferleistungen zu verhindern.

Bereits im vergangenen Jahr einigten sich die christlichen Kirchen, der Bund, die alten Bundesländer sowie Wohlfahrtsverbände und Orden, einen Fonds für ehemalige Heimkinder einzurichten. Auf diesen, mit derzeit 120 Millionen Euro gefüllten Fonds,  kann seit Beginn dieses Jahres zugegriffen werden. Dabei sollen finanzielle Hilfen aus dem Fonds ehemalige Heimkinder der neuen Bundesländer entschädigen, die ohne Lohn und Rentenanwartschaften für Industrie und Landwirtschaft gearbeitet haben. Konkret soll es sich monatliche Beträge zwischen 170 und 200 Euro für jeden Monat Arbeit handeln.

Allerdings haben bisher nur sehr wenige Menschen die finanzielle Hilfe aus dem Entschädigungsfonds beantragt, was mehrere Gründe hat. Zum einen muss der Antragsteller bei diesen Leistungen unterschreiben, dass er keine weiteren Ansprüche stellen wird, z.B. nach dem Opferentschädigungsgesetz. Zum anderen werden diese Hilfen nach aktueller Rechtslage auch auf Sozialleistungen angerechnet und „neutralisieren“ diese.

An dieser Stelle möchte jetzt das Bundesfamilienministerium ansetzen. Wie Hanno Schäfer erklärt, bemüht sich das Ministerium zusammen mit den Kommunen, eine Regelung zu finden, damit die Entschädigung nicht bedarfsmindernd angerechnet wird. Der Ministeriumssprecher machte klar, dass man den Menschen die Entschädigung vollständig lassen wolle. Gelinge das nicht über Einigung, müsste nötigenfalls ein neues Gesetz beschlossen werden, was allerdings dauern würde.