Bezieher von Hartz 4 geraten mitunter in Situationen, in denen ihr Dach über´m Kopf in Gefahr ist. Beispielweise könnte eine Wohnimmobilie, welche fast abbezahlt ist, durch die Insolvenz verloren gehen und Betroffene auf der Straße stehen. In diesem Fall könnte man auf Existenzsicherung plädieren – das Jobcenter müsste die Resttilgung stemmen.
Eine Familie hatte genau dies von der Stadt Minden verlangt. Allerdings stellte sich die Vorgeschichte des Verfahrens etwas anders dar, weshalb das Bundessozialgericht in Kassel hier auch nicht den Aspekt der Existenzsicherung in den Vordergrund stellte, sondern die Vermögensbildung. Das Urteil: Die Stadt Minden muss die Schulden aus der Immobilie nicht zahlen, sondern die Familie selbst (Az: B 4 AS 14/11).
Restschuld auf Sozialkasse abwälzen
Der Fall ist insofern außergewöhnlich, als dass die Familie ihre Immobilie, um welche es bei dem Streit mit der Stadt Minden ging, bereits während der Bedürftigkeit erworben hatte. Genauer ging es dabei um einen ehemaligen Bahnhof, den die Familie mit bis zu acht Kindern erst zur Miete bewohnte.
2003 erwarb die Familie den ehemaligen Bahnhof schließlich und zahlte bis auf einen Restbetrag die Kaufsumme auch ab. Der verbliebene Betrag sollte in Raten zu je 500 Euro getilgt werden. Für genau jene 500 Euro verlangte die Familie zwischen Ende 2005 und Anfang 2007 die Übernahme durch die Stadt Minden.
Als diese sich aber weigerte, zog die Familie erst zum Sozialgericht Detmold, nach dem Scheitern vor das zuständige Landessozialgericht NRW und schließlich vor das Bundessozialgericht. Allerdings erfolglos – in allen 3 Instanzen verlor die Familie und muss die Restschuld aus der Immobilie selbst tragen, da auch der 4. Senat des Bundessozialgerichts die Erstattung der Tilgung nicht anerkennen wollte und die Revision abwies.