Zum Inhalt springen

Mutter ergaunert 18.000 Euro über Hartz IV

Das Amtsgericht Aschaffenburg hat eine 33 Jahre alte Mutter zweier Kinder zu einer Geldstrafe von 2.250 Euro verurteilt. Im Verfahren ging es um den Vorwurf des versuchten Betrugs, die Frau hatte mithilfe falsche Angaben sich 18.000 Euro zu erschleichen versucht. Ins Rollen gebracht hatten das Verfahren mehrere Anzeigen gegen die Frau. Allerdings musste das Gericht im Verlauf des Verfahrens einräumen, dass ein Schaden für die Behörden – aufgrund der Fallkonstellation – nicht genau feststellbar war, trotz einer betrügerischen Absicht.

Hartz-4-Betrug über Jahre

Dass es zu einer beeindruckenden Summe von 18.000 Euro kam, welche das Amtsgericht der 33-Jährigen zum Vorwurf machte, verdankte sie der Tatsache, dass sich der versuchte Betrug über einen Zeitraum von knapp drei Jahren – von 2007 bis 2010 – hinzog. Kern des Verfahrens waren vermeintliche Falschangaben der 33-Jährigen, welche diese gegenüber dem zuständigen Jobcenter gemacht hatte.

Unter anderem gab sie an, nur einer geringfügigen Beschäftigung mit einem Entgelt von 165 Euro nachgegangen zu sein – im Geschäft des Kindsvaters. Zeugen gaben allerdings an, die Frau wesentlich öfter im Geschäft gesehen zu haben, was zumindest den Verdacht einer Teilzeitbeschäftigung nahe legte.

Parallel soll – so der Vorwurf – sich der Kindsvater nicht in der angegebenen eigenen Wohnung aufgehalten haben, sondern zu einem überdurchschnittlichen Anteil in der Wohnung der Beklagten. Neben den Aussagen von Zeugen, welche dessen Fahrzeug regelmäßig an der Adresse der 33-Jährigen gesehen haben wollen, stütze diesen Eindruck eine Mietbescheinung mit Datum aus dem Jahr 2009. Letztere wurde nicht für – wie man anhand der Angaben gegenüber der ARGE hätte vermuten können – drei Personen, sondern für vier Personen ausgestellt.

Schlagwörter: