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Haftstrafe: Jobcenter-Teamleiter veruntreute viertel Million Euro

Bezieher von Hartz 4 leben oft am existenziellen Minimum. Und müssen – sofern sie Stellenangebote ablehnen oder sich anderweitig Verfehlungen in den Augen der Jobcenter zukommen lassen – mit Sanktionen rechnen. Dazu gehört die Streichung von Leistungen. Allerdings saß im Landgericht Itzehoe jetzt nicht ein Bezieher von Hartz 4 auf der Anklagebank, sondern ein ehemaliger Teamleiter des Jobcenters Elmshorn.

Unterschlagung für Bordellbesuche

Der Grund für das Verfahren gegen den Beamten war der Vorwurf der Unterschlagung – in Höhe von 250.000 Euro. Diese Summe fiel über einen Zeitraum von 2005 bis 2010 an. Der ehemalige Teamleiter hatte sich an der Hartz-4-Kasse bedient, um Besuche in Nachtklubs und Spielcasinos finanzieren zu können. Zum ersten Mal griff er 2005 in die Kasse und ab diesem Zeitpunkt bediente er sich für die Besuche in Bordellen regelmäßig.

Wie der Richter dem Angeklagten vorrechnete, habe es sich um eine Summe von 4.000 Euro jeden Monat gehandelt. Insgesamt soll der ehemalige Teamleiter des Jobcenters 195 Mal in die Kasse mit den öffentlichen Geldern gegriffen haben, in dem er immer unterschiedlich hohe Summen am Kassenautomaten abhob. Der Kassenautomat der ARGE ist eigentlich dafür gedacht, Geld an Hartz IV Empfänger auszuzahlen, die über kein Girokonto verfügen.

Warum der Beamte in den Jahren bis 2010 nicht längst aufflog, ist unklar, die Belege für sein Treiben bewahrte er in seinem Schreibtisch auf. 2010 beschloss er schließlich, sich selbst anzuzeigen. Das Landgericht Itzehoe verhängte wegen des Vorwurfs der Unterschlagung eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gegen den ehemaligen Teamleiter. Ein Schaden ist „nur“ in der Staatskasse entstanden, Hartz IV Empfänger sind von dem veruntreuten Geld nicht belastet.