Nach monatelangem Gezerre zwischen der Union und der FDP haben die Regierungsparteien nun beschlossen, ab (dem Wahljahr) 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von monatlich 100 Euro je Kind einzuführen. Der Betrag soll 2014 auf 150 Euro steigen.
Ursprünglich wollte die Union mit dem Betreuungsgeld Familien belohnen, die ihre Kinder zu Hause betreuen, also keine Kita in Anspruch nehmen. Nun soll nach Ansicht der Bundesfamilienministerin Schröder (CDU) jedoch auch Eltern einen Anspruch auf das Geld haben, die in Teilzeit beschäftigt sind, während die bayrische Sozialministerin Harderthauer (CSU) dafür plädiert, das Geld auch bei der Betreuung durch eine Tagesmutter zu zahlen. Ob diese Wünsche berücksichtigt werden, ist derzeit unklar.
Betreuungsgeld wird bei Hartz IV angerechnet
Von dem Betreuungsgeld nicht profitieren werden die Hartz-IV-Bezieher, obwohl in jedem zehnten Hartz-IV-Haushalt Kinder unter 3 Jahren leben. Das sind immerhin knapp 340.000 Familien. Führende Koalitionspolitiker sprechen sich dafür aus, das Betreuungsgeld mit den Hartz-IV-Bezügen zu verrechnen.
Diesem Vorhaben widersprechen zahlreiche Sozialexperten. Die Sozialrechtlerin Anne Lenzen sieht gar „erhebliche verfassungsrechtliche Risiken“, da hier eine Ungleichstellung entstehen würde. Auch Politiker aus der Regierungskoalition wehren sich (noch) gegen die derzeitigen Pläne. So fordert der familienpolitische Sprecher der CDU, Norbert Geis, dass das Betreuungsgeld nicht angerechnet werde.