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Agentur für Arbeit empfiehlt P-Konto für Hartz IV Empfänger

Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg rät Hartz-IV-Beziehern, die eine Kontopfändung befürchten, zur schnellstmöglichen Umstellung ihres Kontos zu einem sogenannten P-Konto.

Hintergrund für diesen Ratschlag ist der Umstand, dass ab 01. Januar 2012 Sozialleistungen nicht mehr vor Pfändungen geschützt sind, wie es bis dahin der Fall ist. Nur durch die Umwandlung in ein P-Konto werden die Sozialleistungen auch weiterhin geschützt sein, da es ausschließlich bei dieser Kontenart eine Freiogrenze von derzeit mindestens 1.028,89 Euro gibt. Da dieser Freibetrag bei mehreren Haushaltsangehörigen zum Beispiel durch Kindergeld und/oder Kinderzuschlag überschritten werden kann, sollten in diesem Fall der Bank die Bescheide vorgelegt werden, damit der Freibetrag entsprechend individuell erhöht werden kann.

Allerdings lassen sich die Banken das P-Konto teilweise teuer bezahlen. So verlangen Einrichtungen wie die Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam 0,60 Cent und die Sparda 0,50 Cent je Buchung. Auch werden von vielen Banken bei Umwandlung in ein P-Konto der eventuelle Dispo-Kredit gestrichen und Kreditkarten eingezogen.