Nachdem vor kurzem ein Urteil dafür sorgte, dass Hartz-IV-Empfänger, die privat krankenversichert sind, die vollen Mitgliedsbeiträge zu zahlen sind, fällte nun das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ein Urteil hinsichtlich einer privaten Pflegeversicherung bei Hartz-IV-Empfängern.
Demnach müssen die Jobcenter auch hier die vollen Beiträge übernehmen. Die Privatversicherung habe aus ihrem Vertrag mit einem Hartz-IV-Bezieher einen Anspruch, der nicht durch abweichende Regelungen des Sozialgesetzbuches ausgehebelt werden könne, erklärte ein Gerichtssprecher.
Bisher haben Betroffenen maximal 18,04 € je Monat für die private Pflegeversicherung erhalten, obwohl die Versicherungen bis zu 36,31 € je Monat verlangen.
Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, da mittlerweile Revision beim Bundessozialgericht eingelegt wurde.
Az.: 19 AS 2130/19