Zum Inhalt springen

Schuldenerlass für Bezieher von Hartz IV in der PKV

Bezieher von Hartz IV, die Mitglied einer privaten Krankenversicherung (PKV) sind, können offenbar aufatmen: die PKV und die Bundesregierung haben offenbar eine Lösung für die aufgetretenen Beitragsschulden erzielt: sie sollen erlassen werden.

Die zwischen dem Spitzenverband der PKV und dem Bundesarbeitsministerium getroffene Einigung sieht vor, dass den betroffenen Hartz-IV-Empfängern die Rückstände auf einen Schlag erlassen werden. Im Gegenzug überweisen die Jobcenter und Sozialämter die Krankenkassenbeiträge direkt an die Versicherungen, zahlen sie also – im Gegensatz zur bisherigen Praxis – nicht mehr an die Hilfebedürftigen aus.

Privat versicherte Hartz-IV-Empfänger mussten bisher quasi automatisch Schulden bei ihrer PKV machen, da sie bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Januar 2011 nur maximal 131 € je Monat für die PKV vom Jobcenter bekamen – das hat in den allermeisten Fällen nicht mal annähernd zur Deckung des Beitrages ausgereicht, es fehlten durchschnittlich 155 €, um den entsprechenden Basistarif zu erreichen. Die damit aufgelaufenen  Schulden sind nun für die betroffenen Menschen keine Belastung mehr.

Die gefundene Reglung bedarf noch der Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzen, welche für die Aufsicht über die PKV zuständig ist. Da jedoch die Schulden vermutlich bei Hartz-IV-Empfängern kaum jemals eintreiben lassen und somit von den Versicherungen abgeschrieben werden müssen, ist nicht mit einem Veto des Amtes zu rechnen.

Kritik kommt indessen von den Linken. Nach Ansicht der Partei sei die Lösung nicht ausreichend, da nur säumige Kunden dabei berücksichtigt werden. Es gebe jedoch durchaus betroffene Hartz-IV-Empfänger, die Schulden zum Beispiel bei Verwandten gemacht hätten, um irgendwie die Schulden loszuwerden. Diese werden bei dem nun gefundenen Kompromiss nicht berücksichtigt. Nach Ansicht von Monika Bunge, Gesundheitsexpertin der Linken, fehle es „FDP-Minister Bahr an Sinn für soziale Gerechtigkeit.“