Ein 34jähriger Mann wurde vom Amtsgericht Pirna (Sachsen) zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er eine Erbschaft nicht in seinem Antrag auf ALG II angegeben hatte – und hat mit dem Urteil noch Glück gehabt. Oder doch nicht?
Der Mann erbte im Jahr 2006 insgesamt 33.000 Euro, gab jedoch diese Erbschaft weder damals noch in den Folgeanträgen an, weil er, so der Angeklagte vor Gericht, nicht wusste, dass er das hätte melden müssen. Mit dem Erbe kaufte sich der Mann – trotz weiterem Bezug von ALG II – ein Auto samt Wohnwagen, baute sein Haus aus und verschenkte Geld an klamme Freunde.
Der Aussage, dass er von einer Meldepflicht nichts wusste, nahm das Gericht dem Angeklagten nicht ab und erkannte auf eine vorsätzliche Handlung. Positiv gewertet wurde für den Mann, dass er in der Zwischenzeit einen großen Teil des entstandenen Schadens an das Jobcenter zurückgezahlt habe und sich zum Zeitpunkt der Verhandlung beruflich selbstständig gemacht habe. Dennoch wollte das Gericht keinen Freispruch aussprechen, da der Mann wegen einer anderen Betrugssache vorbestraft war.
Er wurde zu einer Geldstrafe von 1.800 € verurteilt – und hatte damit noch Glück. Eigentlich hätte er eine höhere Strafe zahlen müssen, aber das Gericht rechnete das Einkommen des Mannes um den Unterhalt für seine Kinder herunter.
Allerdings ist fraglich, ob dieses Glück lange anhält: nach eigener Aussage zahlt der Mann gar keinen Unterhalt, was das Jugendamt auf den Plan rufen könnte.