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Gerichtsverfahren wegen gleichzeitigen Bezugs von Hartz IV und Wohngeld

Vor dem Amtsgericht Köln musste sich ein 38jähriger Mann verantworten, dem Betrug vorgeworfen wurde. Der Mann hatte in einem Antrag auf Wohngeld nicht angegeben, dass er bereits ALG II beziehe und somit Wohngeld und ALG II gleichzeitig erhalten.

Da der gleichzeitige Bezug nicht möglich ist (die Kosten der Unterkunft sind bereits bei dem ALG II berücksichtigt), bezog der Mann ein halbes Jahr lang insgesamt 2.600 € unberechtigt vom Wohngeldamt. Als Begründung für sein Fehlverhalten gab der Mann schlechte Deutsch-Kenntnisse an.

Der Mann, der mit Frau und 3 Kindern zusammenlebt, hat ein Nettoeinkommen als Koch von monatlich 1.270 €, die Frau hat gar kein Einkommen. Da sich mit diesem Einkommen ein 5-Personen-Haushalt bestenfalls knapp finanzieren lässt, ließ das Gericht zu einem milden Urteil bewegen und ließ „ausnahmsweise“, so der Richter, das Strafverfahren einstellen und sprach ein Bußgeld von 300 € aus, die der Mann in 50-€-Raten zahlen muss.

Ungeachtet des für den Mann günstigen Ausganges beim Amtsgericht muss er dennoch den verursachten Schaden an das Wohngeldamt zurückzahlen.

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