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ALG II – Sozialbetrug mit Konsequenzen

In Baden-Württemberg wurde eine 33 Jahre alte Frau wegen Sozialbetruges zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

Die Frau hatte in ihrem Antrag auf ALG II nicht angegeben, dass sie ein Konto und zwei Sparbücher mit insgesamt 22.457 Euro hatte. Bei einem Datenabgleich wurde das örtliche Jobcenter auf das Vermögen aufmerksam und stellte Strafanzeige gegen die Frau. Gleichzeitig wurden die zuviel geleisteten Leistungen zurückverlangt, diese 3.600 Euro hat die Frau inzwischen gezahlt.

In einer ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht Bad Säckingen erklärte die als Zeugin geladene Mutter, dass sie die Finanzen ihrer Tochter geführt habe und ihrer Tochter immer die Auskunft gegeben habe, dass sie über kein Geld verfüge. Auch habe die Mutter nach ihren Aussagen die Beiträge für die Krankenversicherung für die Tochter bezahlt  Nach Darstellung der Angeklagten verließ sich diese auf die Auskunft der Mutter und habe dementsprechend ohne Wissen über das Vermögen die ALG-II-Anträge ausgefüllt. Diesen Aussagen schenkte das Amtsgericht Glauben und sprach sie vom Vorwurf des Betruges frei. Dafür wurde sie wegen einer Ordnungswidrigkeit wegen fahrlässig falschen Angaben zu 150 Euro Bußgeld verurteilt.

Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen wurde die wieder als Zeugin geladene Mutter nochmals befragt. Auch hier erklärte sie, dass sie nicht nur das Geld der Tochter verwaltet, sondern auch die Krankenkassenbeiträge für die Tochter bezahlt habe. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob sie als Mutter, die die Finanzen der Tochter regele,  nicht gemerkt habe, dass das Jobcenter ab einem gewissen Zeitpunkt die Krankenkassenleistungen bezahlt habe, schwieg die 62-Jährige. Mit diesem Schweigen lag die Vermutung nahe, dass es sich um eine Falschaussage handele. Mit entsprechenden Vorhaltungen konfrontiert, gab die Angeklagte schließlich zu, durchaus von dem Vermögen gewusst zu haben.

Die Frau wurde von dem Landgericht wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 2.800 Euro verurteilt.

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