Das Verbot von Sportwetten für Hartz-IV-Bezieher bleibt in Niedersachsen bestehen. Ein Widerspruch gegen eine entsprechende einstweilige Verfügung vom April dieses Jahr wurde gestern abgelehnt, womit das Verbot bis zur Urteilsverkündung in der Hauptsache am 06. Juli bestehen bleibt. Bei Verstößen drohen dem der staatlichen Gesellschaft „Lotto Niedersachsen“ Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro pro Einzelfall.
Ein weiterer Versuch, Sportwetten für Bezieher von ALG II zu verbieten, scheiterte indes in Rheinland-Pfalz. Das Landgericht Trier urteilte am 01. Juni, dass der Gesetzgeber Hartz-IV-Empfängern Freibeträge zur Lebenssicherung zugestehe, die er eigenverantwortlich einsetzen darf.