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Bildungspaket: Nachhilfe nur bei guten Noten?

Das Bildungspaket wurde erst als großen Fortschritt von der Politik gefeiert, dann mangels Transparenz und Informationen kaum angenommen und nun stellt sich heraus, dass das Paket offensichtlich mit heißer Nadel gestrickt wurde, denn ein wesentlicher Bestandteil des Paketes – die Möglichkeit, bei schlechten Schulleistungen Nachhilfe zu beanspruchen – hat wesentliche Schwächen.

So zumindest der Tenor einer Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt (Main). Geklagt hatte ein 16jähriger Gymnasiast, der per Eilantrag Nachhilfeleistungen aus dem Bildungspaket im Wert von monatlich 78 Euro für die Fächer Mathematik und Physik begehrte. Ein entsprechender Antrag an das Jobcenter wurde zuvor abgelehnt.

Das Sozialgericht lehnte den Eilantrag ab. Die Begründung: der bisherige Nachhilfeunterricht habe dem Schüler nicht dabei geholfen, seine Noten in den beiden Fächern zu verbessern. Insbesondere in Mathematik habe der Kläger bereits seit Mai 2010 Nachhilfe erhalten, rutschte aber dennoch in diesem Fach in dieser Zeit von einer ausreichenden auf eine mangelhafte Note herab. Nach Ansicht des Gerichts müsse das Jobcenter jedoch nur dann die Kosten für eine Nachhilfe übernehmen, wenn damit „wesentliche Lernziele wie die Versetzung“ erreicht werden können. Dies sei im konkreten Fall nicht gegeben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

AZ: S 26 AS 463/11 ER

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