In einer Musterklage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will der Paritätische Wohlfahrtsverband erreichen, dass Empfänger von Hartz IV in Zukunft Mittel für Zigaretten und Alkohol im Regelsatz berechnet bekommen.
Hintergrund für die Klage ist die Streichung der bewussten Regelsatzanteile für Genussmittel im Rahmen der Neuberechnung des Regelsatzes Anfang des Jahres.
Die Klage wird damit begründet, dass durch die Streichung der entsprechenden Anteile die „Hilsbedürftigen aus einem zentralen Bereich der Teilhabe am Leben unserer Gesellschaft“ ausgegrenzt werden.
Ähnlich lautet die Begründung für den Antrag, im Regelsatz auch wieder Kosten für die Benutzung von Handys bei Schulkindern, die ebenfalls Anfang des Jahres gestrichen wurden, aufzunehmen.