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Hartz IV Betrug wegen Erpressung aufgeflogen

Eine in seinen Augen sichere Methode, trotz Einkommens den vollen ALG-II-Regelsatz zu erhalten, glaubte ein 28jähriger Familienvater aus Wuppertal gefunden zu haben: er bot sich und seinen Körper für sexuelle Dienste an, wofür er dann Bargeld bekam. Das wäre auch so lange gut gegangen, wenn da nicht ein 74jähriger den Mann wegen Erpressung angezeigt hätte. Im Rahmen der (inzwischen eingestellten) Strafermittlungen flog der Betrug gegenüber dem Jobcenter auf.

In dem Gerichtsverfahren räumte der Angeklagte ein, von dem 74jährigen tatsächlich Geld erhalten zu haben. Allerdings habe er nicht gewusst, dass er diese Einnahmen dem Jobcenter hätte melden müssen. Dieses Unwissen wurde von ihm mit seinen sehr mangelhaften Deutsch-Kenntnissen begründet, zumal er als Analphabet auch nicht die entsprechenden Belehrungen lesen konnte. Gestützt wurde die These mit den Deutsch-Kenntnissen auch durch den denkbar schlechten Abschluss eines Deutsch-Kurses.

Der ganzen Behauptung widersprach allerdings der 74jährige Zeuge vehement: er habe mehrmals beobachtet, wie der Angeklagte morgens beim Bäcker in den aktuellen Tageszeitungen geblättert habe. Damit war für ihn klar: der Mann kann lesen.

Das Gericht verurteilte den Familienvater, der wegen Erpressung im homosexuellen Milieu bereits zur Bewährung stand, zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung.

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