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Hartz IV: Sportwettenverbot in NRW gerichtlich bestätigt

Wie erwartet wurde vom Landgericht Köln die einstweilige Verfügung, wonach Bezieher von ALG II keine Sportwetten abschließen dürfen, in einem entsprechenden Urteil heute bestätigt. Nach dem Urteil dürfen Mitarbeiter der staatlichen Gesellschaft „Westlotto“ keine Wettscheine mehr an Kunden ausgeben, „von denen bekannt geworden ist, dass sie Einsätze riskieren, die außer Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen“. Bei Verstößen gegen das Urteil droht Westlotto ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro – je Einzelfall.

Nach Ansicht des Gerichtes bedeute das Urteil jedoch nicht, dass nun jeder Kunde darauf überprüft werden muss, ob er zum Beispiel HARTZ IV beziehe. Nur wenn es ganz eindeutige Hinweise darauf gibt, dass ein Kunde sich eine Wette eigentlich nicht leisten könne, müssen die Anbieter einschreiten.

In einer ersten Reaktion bezeichnete Westlotto das Urteil als „realitätsfern“. Nach Ansicht der Gesellschaft sei ein HARTZ-IV-Bezieher nicht an seinem Äußeren unbedingt erkennbar, das Verbot komme zudem einer „Stigmatisierung“ gleich. Die Gesellschaft will Berufung vor dem Oberlandesgericht einlegen.

Neben NRW gibt es auch, wie hier berichtet, in Niedersachsen ein ähnliches gerichtliches Verbot.

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