Bereits hier berichteten wir am 10. März, dass es dem staatlichen Unternehmen „Westdeutsche Lotterie“ untersagt wurde, Wetten an Hartz IV Bezieher zu verkaufen, da das Verhältnis zwischen Gewinnspielrisiko und Einkommen der ALG II Leistungsempfänger zu groß sei. Dieses Verbot gilt für das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW).
Das in Malta ansässige Glücksspielunternehmen, welches die einstweilige Anordnung in NRW beantragte, hat nun ein weiteres Ziel erreicht: auch in Niedersachsen dürfen laut Entscheidung des Oberlandesgericht Oldenburg keine überschuldete Personen oder Hartz IV Bezieher Sportwetten abschließen, dies geht aus einer Pressemitteilung hervor.
Wie auch in NRW erklärten die Geschäftsführer von „Lotto Niedersachsen“, gegen das Urteil vorzugehen. Allerdings ist die Berufung in NRW gründlich daneben gegangen: laut Mitteilung des dortigen Gerichtes wird es wohl bei dem Beschluss bleiben.