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Verletztenrente wird voll auf das Hartz IV angerechnet

Laut eines heute veröffentlichten Urteils des Bundesverfassungerichts in Karlsruhe, darf eine von der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlte Verletztenrente in voller Höhe auf Hartz IV angerechnet werden.

Geklagt hatten zwei Hartz IV Bezieher, die seit 1995 beziehungsweise seit 1996 wegen Arbeitsunfällen eine Verletztenrente erhalten und die von den jeweils zuständigen Jobcentern auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wurden.

Nach Ansicht der Bundesrichter würden die Empfänger von einer Verletztenrente zwar gegenüber Kriegsversehrten oder Opfern des NS-Regimes gleichgestellt, deren Renten und Beihilfen nicht auf das ALG II angerechnet werden. Das aber hänge mit der besonderen Situation und Schutzbedürftigkeit dieses Personenkreises zusammen, die bei Beziehern einer Verletztenrente nicht so zutrifft.

Abgesehen davon habe die Verletztenrente den Zweck, den Lebensunterhalt zu sichern und ist damit einem Gehalt ähnlich, welches ja auch bei dem ALG II angerechnet wird.

Verletztenrente wird dann gezahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit nach einem Arbeitsunfall oder infolge einer Berufskrankheit um mindestens 20 Prozent gemindert ist.

Az: 1 BvR 591/08 und 1 BvR 593/08