Wie hier bereits am 10. März berichtet (Hartz IV Bezieher dürfen kein Lotto spielen), hatte das Landgericht Köln in einer einstweiligen Anordnung die Teilnahme von Hartz IV Beziehern an Sportwetten untersagt. Nun ließ das Landgericht erkennen, dass der von der staatlichen Westdeutschen Lotterie dagegen eingelegte Widerspruch kaum Erfolg haben dürfte und die Gesellschaft somit weiterhin an Hartz-IV-Empfänger keine Sportwetten verkaufen dürfe.
Der Vorsitzende Richter bezeichnet es aber als „Missverständnis“, dass die Lotto-Annahmestellen nun überprüfen müssten, welcher ihrer Kunden Hartz IV beziehe. Vielmehr gehe es darum, ob Sportwetten auch dann verkauft werden dürfen, wenn den Mitarbeitern der Annahmestellen bekannt sei, dass sich der Kunde die Wette eigentlich nicht leisten könne.
Die endgültige Entscheidung wird erst am 5. Mai gefällt.