Zum Inhalt springen

Hartz IV – zu hohe Stromkosten und kein Anspruch auf Fernseher

Die geplante Erhöhung des Regelsatzes und die Einführung des Bildungspaketes, die noch in dieser Woche beschlossen werden sollen, werden dem Bund 1,6 Milliarden Euro kosten. Darin sind 400 Millionen Euro für das Mittagsessen im Ganztagshort enthalten. Da der Bund diese Summe allein aufbringen will, werden die Kommunen bedeutend entlastet.

Hartz IV Regelsatz deckt Stromkosten nicht ab

Laut einer Untersuchung eines Portals für Preisvergleiche liegen die Stromkosten bei Beziehern von ALG II im Schnitt um 26 Prozent höher als der im Hartz IV Regelsatz vorgesehene Stromanteil. Hier werden rund 29 Euro im Monat für Strom vorgesehen – eine Summe, die jedoch für kaum jemanden ausreichen dürfte. Im Schnitt werden tatsächlich 37 Euro nur für Strom ausgegeben.

Kein Anspruch auf Fernseher bei Erstausstattung

Und schließlich noch das: ein Hartz-IV-Bezieher hat keinen Anspruch auf einen vom Jobcenter bezahlten Fernseher. Dies geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichtes hervor. Ein zunächst obdachloser Mann hatte geklagt, nachdem er für ein von ihm bezogenes Zimmer eine Erstausstattung beantragt und im Wert von 700 Euro für Möbel, Haushaltsgeräte und Gardinen erhalten hatte, nicht jedoch Geld für einen gebrauchten Fernseher.

Das Bundessozialgericht wies die Klage zurück: „Zur Erstausstattung gehörten „wohnraumbezogene Gegenstände, die für eine geordnete Haushaltsführung und ein an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Wohnen erforderlich sind“, so das Gericht. Ein Fernseher gehöre jedoch nicht zu diesen Gegenständen, da es sich dabei weder um einen Einrichtungsgegenstand noch ein Haushaltsgerät handele. Nur solche Gegenstände müssen vom Jobcenter bezahlt werden.

Auch sei es Wille des Gesetzgebers, Freizeit, Information und Unterhaltung aus dem Regelsatz zu finanzieren. Dem Kläger wurde aber als Trostpflaster empfohlen, einen Antrag auf ein Darlehen für den Kauf des Fernsehers zu stellen. (Az: B 14 AS 75/10 R)

Bild: andriano.cz / shutterstock.com