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BSG: Krankenhaustagegeld ist Hartz IV Einkommen

Das Bundessozialgericht hat am 18. Januar 2011 über die Frage entscheiden, ob Krankenhaustagegeld als Einkommen auf das ALG II anzurechnen ist.

Geklagt hatte ein Hartz IV Empfänger, der aus einer entsprechenden Versicherung Leistungen während eines Krankenhausaufenthaltes erhalten hatte. Das Jobcenter wertete die Versicherungsleistungen als Einkommen und kürzte entsprechend die Leistungen insgesamt um 340 Euro. Dagegen legte der Mann Widerspruch und anschließend Klage ein und argumentierte, dass er die Beiträge für die Versicherung ja selbst gezahlt habe und mit der Anrechnung auf Hartz IV er die Leistungen quasi doppelt zahlen müsste.

Diesem Argument schlossen sich weder die Vorinstanzen noch das Bundessozialgericht an. Letzteres erklärte, dass die Versicherungsleistungen zum zu berücksichtigenden Einkommen gehörten und eine Anrechnung auf Hartz IV Leistungen deshalb rechtens sei.

Az: B 4 AS 90/10 R