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Hartz IV: Bewährungsstrafe wegen Betrug

Zu einer Bewährungsstrafe ist eine 49-jährige Frau aus Kassel verurteilt worden, die sich unberechtigt Hartz-IV-Leistungen auszahlen ließ.

Der Frau wurde der unberechtigte Bezug von Leistungen in Höhe von 30.000 Euro vorgeworfen. Zu der Summe kommen noch die unberechtigt gezahlten Beiträge für die Renten- und die Krankenversicherung.

Die Frau hat nach Überzeugung des Gerichts ihren gleichaltrigen Lebensgefährten gegenüber dem Amt verschwiegen. Zwar habe sie sich im Jahr 1986 von ihm scheiden lassen, die beiden lebten jedoch weiterhin zusammen. Der Lebensgefährte geht einem Arbeitsverhältnis nach und verdient dort knapp 1.600 Euro – ein Betrag, der dazu führte, dass die Frau selbst keinen Anspruch auf Leistungen mehr gehabt hätte.

Der Richter fand in der Verhandlung deutliche Worte: „Sie sind übereingekommen, die Sozialbehörden auszunehmen, um Ihren Lebensstandard halten zu können.“

Der Nachweis einer funktionierenden Partnerschaft mit inneren Bindungen, wie es das Bundesverfassungsgericht für solche Fälle verlangt, sei nach Ansicht des Gerichtes im Allgemeinen nur sehr schwer zu erbringen. „Das Problem ist“, so der Richter, „dass man – worüber auch das Gericht froh ist – nicht in die Schlafzimmer gucken kann.“ Dennoch gab es – entgegen der Ansicht der Verteidigung, die genau aus diesem Grund einen Freispruch forderte – genügend Indizien, die auf eine echte Partnerschaft hingewiesen haben und das Gericht von der Schuld der Angeklagten überzeugte. So gab es Zeugen, die von einem liebevollen Umgang der beiden in der Öffentlichkeit berichteten. Auch dass der Mann bei einer mündlich vorgebrachten Beschwerde bei dem zuständigen Amt über den Betrugsverdacht gegen die Frau wortführend auftrat, wurde als Indiz gewertet. Letztendlich ausschlaggebend sei die erneute Heirat der beiden in diesem Jahr gewesen.

Vor Gericht verweigerte die angeklagte Frau wie auch der als Zeuge geladene Mann die Aussage, der Staatsanwalt forderte eine Haftstrafe von 2 Jahren und die Verteidigung einen Freispruch. Das Gericht verurteilte die Frau zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren und 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob der Mann in den Betrug mit eingeweiht war.

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