Ein 34jähriger Mann wurde vom Amtsgericht Meppen wegen Betruges mit Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte mit seinen Aktivitäten zu Unrecht Hartz IV bezogen.
Der Mann hat eine geringfügig entlohnte Tätigkeit aufgenommen und dies der ARGE nicht gemeldet. Durch einen Datenabgleich mit den Anmeldungen zur Sozialversicherung kam die ARGE der Tätigkeit auf die Spur und forderte den Meppener auf, die entsprechenden Verdienstbescheinigungen vorzulegen. Der Mann legte der ARGE daraufhin die angeforderten Unterlagen vor und gab an, nur drei Monate erwerbstätig gewesen zu sein. Das wurde jedoch von der ARGE als nicht plausibel gewertet und ein weiterer Datenabgleich vorgenommen. Ergebnis: der Mann hatte nicht nur länger als 3 Monate gearbeitet, sondern auch die vorgelegten Verdienstbescheinungen gefälscht, um überhaupt noch Hartz IV zu erhalten. Daraufhin wurde die Angelegenheit dem Hauptzollamt zur weiteren Untersuchung vorgelegt und schließlich gestand der Mann gegenüber den Zollbeamten seine Tat.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Mann wegen Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 25 Euro, insgesamt also 3.000 Euro. Damit gilt der Verurteilte als vorbestraft. Gleichfalls muss der Mann die zu viel erhaltenen Leistungen an die ARGE zurückzahlen.