Vom Amtsgericht Kassel ist ein Mann zu einer mehrmonatigen Haftstrafe verurteilt worden, der sich in insgesamt fünf Fällen das ALG II erschlichen hat.
Der Mann hatte von Dezember 2005 bis Oktober 2009 insgesamt fünfmal Hartz IV für sich beantragt und auch von der zuständigen ARGE genehmigt bekommen. Insgesamt wurden ihm mehr als 9.000 Euro an Leistungen überwiesen. Bei seinen Anträgen verschwieg der Verurteilte, dass er bereits vor dem ersten Antrag ein eigenes Gewerbe angemeldet hatte und mit dem Sammeln von Schrott und Altmetalle auch Geld verdiente. Und das nicht zuwenig: zusätzlich zu den 9.000 Euro an Sozialleistungen erwirtschaftete der Mann mehr als 25.000 Euro im gleichen Zeitraum.
In der Verhandlung verteidigte sich der Mann damit, dass er das Geld nicht für sich, sondern für seine Verwandten verwendet habe. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten und berücksichtigte bei dem Urteil, dass der Mann ein volles Geständnis vor Gericht abgab. Hätte das Gericht Zeugen laden und alle Unterschriften unter den Verkaufsbelegen für das Altmetall unter Hinzuziehung eines Gutachters prüfen lassen müssen, dann wäre bei Anerkennung der Schuld leicht das Doppelte an Strafe herausgekommen, so der Richter.
Die Freiheitsstrafe selbst war geboten, weil der Mann bereits mehrfach vorbestraft ist und derzeit bereits eine achtmonatige Freiheitsstrafe wegen Autofahrens unter Alkohol und ohne Fahrerlaubnis absitzt.