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Höheres Schonvermögen bei Hartz IV ohne Wirkung

2009 wurde mit großem Getöse das Schonvermögen bei Hartz IV verdreifacht. Schon damals war das eine Augenwischerei, weil kaum einer der Politiker in der Öffentlichkeit die Wahrheit sagte: nicht das Schonvermögen selbst wurde heraufgesetzt, sondern nur die Vermögensfreigrenze bei einer gesicherten Altersvorsorge. Diese betrug vor der Erhöhung 250 Euro je Lebensjahr und ab der Erhöhung 750 Euro je Lebensjahr, maximal aber 48.750 Euro.

Mit der gesicherten Altersvorsorge waren zum Beispiel Rentenversicherungen gemeint, die erst nach Erreichen des Rentenalters ausgezahlt werden können. Die Freigrenzen für das normale Vermögen blieben unverändert bei 150 Euro je Lebensjahr. Und schon damals wiesen Medien und Kritiker auf die Sinnlosigkeit der mit großem Medienaufwand und Stolz verkündeten Maßnahme hin. Sie errechneten, dass im Jahr 2009 bundesweit 5,554 Millionen Anträge auf Hartz IV bewilligt oder abgelehnt wurden. Darunter waren nur 11.000 Anträge, die aufgrund zu hohen Vermögens abgelehnt wurden – das entsprach somit ganze 0,2 Prozent aller Anträge.

Diese Befürchtungen stellen sich nun als richtig dar: die Anhebung des Schönvermögens bei der Altersvorsorge ist wirkungslos verpufft. “Nach unseren Beobachtungen hat die Erhöhung des Schonvermögens in der Praxis keine relevante Rolle gespielt“ lässt sich Heinrich Alt, Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, in der „Rheinischen Post“ zitieren. Und weiter: “Wir hatten bereits mit den alten Freibetragsregelungen kaum Ablehnungen wegen zu hohen Vermögens. Die Realität sieht eher so aus, dass wir in der Grundsicherung über verschuldete Haushalte sprechen und nicht über ein zu dickes Sparbuch.”

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