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Hartz IV: Ehrenamtliche Tätigkeiten in Gefahr

Hartz-IV-Bezieher müssen damit rechnen, dass ihre Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit als Einkommen angerechnet wird.

So sieht es ein Referentenentwurf zum entsprechenden Paragraphen im Sozialgesetzbuch vor. Bisher kann ein Leistungsempfänger für seine ehrenamtliche Arbeit eine Pauschale von maximal 175 Euro je Monat anrechnungsfrei erhalten, um seine Auslagen in Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit auszugleichen. Diese Pauschale soll nun als Einkommen angerechnet werden, was die Höhe der Leistungen entsprechend mindert. Da sich aber kaum ein Bezieher von ALG II Auslagen für sein Ehrenamt leisten kann, ist hier mit einem deutlichen Rückgang der ehrenamtlichen Arbeit in befürchten.

Zwar sollen auch in Zukunft Ausgaben für eine ehrenamtliche Tätigkeit abgerechnet werden können, jedoch dann nur unter Vorlage entsprechender Belege auch für die kleinsten Ausgaben. Damit wird ein hoher bürokratischer Aufwand erreicht und das Stammpersonal in den Argen noch mehr belastet.