Wie Berichten zu entnehmen ist, plant das Arbeitsministerium, die Wohnungsgröße für Hartz IV Empfänger von 45qm auf 25qm anzupassen. Dieser Vorschlag resultiert aus einer Expertengruppe des Arbeitsministeriums.
Bezug genommen wird dabei auf das Hartz IV Urteil auf Februar dieses Jahres, mit der Begründung, dass die Lebensumstände von Arbeitslosen nicht mit denen von z.B. Niedrigverdienern verglichen werden können. Daher sollen Hartz IV Empfänger nach Möglichkeit nicht in größeren Wohnungen leben können als Menschen in einem Arbeitsverhältnis.
Die Verantwortung für diese Kürzungen selbst soll nicht bei der Regierung bleiben. Stattdessen wird dieses Ermessen an die Kommunen übergeben. Schließlich gibt es regionale Unterschiede, je nachdem, ob es sich um eine Großstadt oder einen kleinen, ländlichen Ort handelt. Der örtliche Mietspiegel soll dabei als Orientierung gelten, die Grenzen der Angemessenheit der Wohnung, ohne dass eine Prüfung erfolgt, festzulegen.
Kritik hagelte es zu Genüge aus den Reihen der SPD und Grünen. Auch der Sozialverband VDK ließ Warnungen über die Spaltung der Gesellschaft laut werden. „Alle Sparpläne der schwarz-gelben Bundesregierung belasten einseitig Hartz-IV-Familien, arbeitslose ältere sowie behinderte und gesundheitlich beeinträchtigte Menschen“, so VdK-Präsidentin Ulrike Mascher.
Die Kommunen selbst äußerten sich nicht zur Geplanten Kürzung der Wohnungsgröße für alleinstehende Hartz IV Empfänger von 45 auf 25 qm. Eine Ministeriumssprecherin erklärte allerdings, dass die Quadratmeter jedoch nicht von den Kommunen vorgegeben werden, diese seien kein Maßstab.