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Hartz IV: PC wird nicht von der Arge bezahlt

Hartz-IV-Empfänger, die sich einen PC kaufen möchten, sollten nicht auf Unterstützung von der Arge hoffen: Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Kosten für die Erstanschaffung übernommen werden. Das sagen sowohl das Sozialgericht Detmold als auch das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW – Aktenzeichen: L 6 AS 297/10 B). Darauf weist aktuell die ARAG hin.

Die Richter erklärten, dass die Anschaffung eines Computers auch von Hartz-IV-Empfängern aus eigener Tasche finanziert werden müsse, trotz der begrenzten finanziellen Möglichkeiten. Für das Urteil nicht von Belang ist die Tatsache, dass ein PC in vielen Haushalten mittlerweile zur Grundausstattung gehört und sich bei der Stellensuche – vorausgesetzt, es ist ein Internetanschluss vorhanden – und den anschließenden Bewerbungen als hilfreich erweist.

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