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Hartz-IV-Urteil: Monatsticket für Schüler fällt unter Härtefallregelung

Die Arge in Detmold muss zwei Schülern der gymnasialen Oberstufe die Monatsfahrkarten bezahlen, sagt das zuständige Sozialgericht und setzt damit als erstes Gericht die neuen Hartz-IV-Regelungen um, die im Februar vom Bundesverfassungsgericht gefordert wurden. Die Richter werteten die Fahrkarten als zur „Deckung des menschlichen Existenzminimums“ nötigen laufenden Bedarf (Aktenzeichen: S 12 AS 126/07).

Da es sich nicht um einmalige Kosten handelt, müssen sie mit Blick auf das Urteil aus Karlsruhe übernommen werden. Anwendung findet hierbei die neue Härtefallregelung. Aus Sicht der für die Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft zuständigen Arge hätten die Fahrtkosten zur fünf Kilometer entfernten Gesamtschule aus dem Regelsatz bestritten werden sollen. Der Antrag auf Kostenübernahme wurde daher abgelehnt, wogegen die Betroffenen Klage einreichten.

Die Richter in Detmold stellten sich auf die Seite der beiden Oberstufenschüler. Ob arm oder reich: Eine Strecke von fünf Kilometern werde heute, anders als früher, nicht mehr zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt. Das Sozialgericht verpflichtete die Arge daher, die Kosten für die Tickets zu übernehmen, damit auch einkommensschwache Eltern ihre Kinder auf ein Gymnasium schicken und ihnen die Chance auf eine Teilhabe am Bildungserfolg bieten können.