In Brandenburg sollen Schüler aus einkommensschwachen Familien, die Arbeitslosengeld II, Hartz-IV-Leistungen, Sozialhilfe, Wohngeld oder Leistungen für Asylbewerber beziehen, nach dem Willen der rot-roten Landesregierung zwischen 50 und 100 Euro als Zuschuss in Form von Extra BAföG erhalten. Ziel ist es, den Jugendlichen das Abitur schmackhaft zu machen. Denn gerade in der Bundesrepublik wagen nur sehr wenige Schüler aus ärmeren Verhältnissen diesen Schritt. „Spiegel online“ spricht von einer „Unterschichtbremse“ an den Gymnasien.
Den Beschluss für das Extra-BAföG hat die Landesregierung gestern gefasst. Wenn das Gesetz vom Landtag abgezeichnet wird, könnten die ersten Zahlungen schon im August erfolgen. Bewilligt wird das Geld abhängig vom Einkommen. Bei Familien mit einem Kind liegt die Obergrenze bei 2.000 Euro. Bei zwei Kindern sind es 2.500 Euro. Der Zuschuss gilt, anders als beim bundesweiten BAföG, auch für Schüler, die noch bei den Eltern wohnen. Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) will mit dieser Idee vor allem „Anreize für Bildungsanstrengungen“ setzen.
Gezahlt wird das Geld ab Jahrgangsstufe 11. An den Gymnasien rechnet Rot-Rot mit 23 Prozent, an den beruflichen Gymnasien und den Gesamtschulen mit 39 Prozent Schülern, die Anspruch haben. Die Kosten belaufen sich auf 1,6 Millionen Euro in 2010 und steigen bis 2013 auf 5,3 Millionen Euro. Der Zuschuss wird aktuell noch nicht mit den Hartz-IV-Leistungen verrechnet. Zumindest solange, bis die Bundesregierung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes folgend, eine Neuregelung erarbeitet hat. Sobald auch Bildungsausgaben in die Regelsätze gerechnet werden, gilt der Zuschuss als Einkommen und führt zur Leistungskürzung.
In Brandenburg sollen Schüler aus einkommensschwachen Familien, die Arbeitslosengeld II, Hartz-IV-Leistungen, Sozialhilfe, Wohngeld oder Leistungen für Asylbewerber beziehen, nach dem Willen der rot-roten Landesregierung zwischen 50 und 100 Euro als Zuschuss in Form von Extra BAföG erhalten. Ziel ist es, den Jugendlichen das Abitur schmackhaft zu machen. Denn gerade in der Bundesrepublik wagen nur sehr wenige Schüler aus ärmeren Verhältnissen diesen Schritt. „Spiegel online“ spricht von einer „Unterschichtbremse“ an den Gymnasien.
Den Beschluss für das Extra-BAföG hat die Landesregierung gestern gefasst. Wenn das Gesetz vom Landtag abgezeichnet wird, könnten die ersten Zahlungen schon im August erfolgen. Bewilligt wird das Geld abhängig vom Einkommen. Bei Familien mit einem Kind liegt die Obergrenze bei 2.000 Euro. Bei zwei Kindern sind es 2.500 Euro. Der Zuschuss gilt, anders als beim bundesweiten BAföG, auch für Schüler, die noch bei den Eltern wohnen. Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) will mit dieser Idee vor allem „Anreize für Bildungsanstrengungen“ setzen.
Gezahlt wird das Geld ab Jahrgangsstufe 11. An den Gymnasien rechnet Rot-Rot mit 23 Prozent, an den beruflichen Gymnasien und den Gesamtschulen mit 39 Prozent Schülern, die Anspruch haben. Die Kosten belaufen sich auf 1,6 Millionen Euro in 2010 und steigen bis 2013 auf 5,3 Millionen Euro. Der Zuschuss wird aktuell noch nicht mit den Hartz-IV-Leistungen verrechnet. Zumindest solange, bis die Bundesregierung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes folgend, eine Neuregelung erarbeitet hat. Sobald auch Bildungsausgaben in die Regelsätze gerechnet werden, gilt der Zuschuss als Einkommen und führt zur Leistungskürzung.
In Brandenburg sollen Schüler aus einkommensschwachen Familien, die Arbeitslosengeld II, Hartz-IV-Leistungen, Sozialhilfe, Wohngeld oder Leistungen für Asylbewerber beziehen, nach dem Willen der rot-roten Landesregierung zwischen 50 und 100 Euro als Zuschuss in Form von Extra BAföG erhalten. Ziel ist es, den Jugendlichen das Abitur schmackhaft zu machen. Denn gerade in der Bundesrepublik wagen nur sehr wenige Schüler aus ärmeren Verhältnissen diesen Schritt. „Spiegel online“ spricht von einer „Unterschichtbremse“ an den Gymnasien. Den Beschluss für das Extra-BAföG hat die Landesregierung gestern gefasst. Wenn das Gesetz vom Landtag abgezeichnet wird, könnten die ersten Zahlungen schon im August erfolgen. Bewilligt wird das Geld abhängig vom Einkommen. Bei Familien mit einem Kind liegt die Obergrenze bei 2.000 Euro. Bei zwei Kindern sind es 2.500 Euro. Der Zuschuss gilt, anders als beim bundesweiten BAföG, auch für Schüler, die noch bei den Eltern wohnen. Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) will mit dieser Idee vor allem „Anreize für Bildungsanstrengungen“ setzen. Gezahlt wird das Geld ab Jahrgangsstufe 11. An den Gymnasien rechnet Rot-Rot mit 23 Prozent, an den beruflichen Gymnasien und den Gesamtschulen mit 39 Prozent Schülern, die Anspruch haben. Die Kosten belaufen sich auf 1,6 Millionen Euro in 2010 und steigen bis 2013 auf 5,3 Millionen Euro. Der Zuschuss wird aktuell noch nicht mit den Hartz-IV-Leistungen verrechnet. Zumindest solange, bis die Bundesregierung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes folgend, eine Neuregelung erarbeitet hat. Sobald auch Bildungsausgaben in die Regelsätze gerechnet werden, gilt der Zuschuss als Einkommen und führt zur Leistungskürzung.
Bild: Rido / shutterstock.com