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Von der Leyen: Sachleistungen für Kinder von Hartz-IV-Empfängern

Die Aussage von Bundessozialministerin Ursula von der Leyen, „sie sei gerne verurteilt worden“, passte zum Rahmen, dem Festakt zur Eröffnung des Bundessozialgerichtes in Kassel. Die Christdemokratin bezog sich damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz-IV-Regelsätzen und insbesondere den Leistungen für Kinder.

Sie wolle das Urteil dazu nutzen, armen Kindern einen besseren Zugang zur Bildung zu ermöglichen. Das sei der klare Auftrag, den das Bundesverfassungsgericht dem Bund gegeben habe. Man müsse nun dafür sorgen, dass auch „bedürftige Kinder mitkommen“ und eine Chance auf Bildung erhalten. In diesem Zusammenhang sprach die Ministerin erneut von einem hoch spannenden Urteil, das sowohl Sach- als auch Dienstleistungen erlaube – zum Beispiel die von ihr präferierten Gutscheine. Das Gericht habe der Politik damit einen großen Gestaltungsspielraum gelassen, „der einiges verändern wird“.