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Präsident des Bundesverfassungsgerichtes: Sachleistungen und Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger

Die Hoffnungen, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die Hartz-IV-Regelsätze steigen könnten, erhalten einen herben Dämpfer. Noch-Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier stellte in einem Gespräch mit der „Welt am Sonntag“ klar, dass die zusätzlichen Leistungen für Kinder auch als Sachleistungen erbracht werden könnten, der Richterspruch keine höheren Regelsätze verspreche und es aus seiner Sicht keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger gebe.

Wie die Regelsätze für Hartz IV künftig gestaltet werden, sei ausschließlich Sache der Politik und nicht die des Bundesverfassungsgerichtes. Das Urteil enthalte keinen bezifferbaren Anspruch. Ziel müsse sein, die zu unterstützen, die sich nicht selbst helfen könnten. Dabei dürfe jedoch nicht außer Acht gelassen werden, „dass die Mittel dafür vom Steuerzahler aufgebracht werden“. Für Hans-Jürgen Papier ist daher auch die viel diskutierte Arbeitspflicht kein Tabuthema. Es handele sich weniger um eine Pflicht, denn um eine „Obliegenheit zur Erlangung einer Leistung“, wie sie bereits vom Gesetzgeber vorgesehen sei und bei Missachtung mit Leistungskürzung geahndet werde.

Volker Kauder, Vorsitzender der Bundestagsfraktion von CDU/CSU, stimmt in sämtlichen Punkten mit Hans-Jürgen Papier überein. Besondere Leistungen, etwa Klassenfahrten, könnten aus den Regelsätzen gestrichen und durch Gutscheine ersetzt werden, die auch für Musik- oder Nachhilfeunterricht denkbar seien. Sachleistungen präferiert auch der stellvertretende Vorsitzende der FDP, Andreas Pinkwart. Ihm schweben unter anderem Schulessen und eine Übermittagbetreuung vor. Was die Sanktionen bei Ablehnung einer annehmbaren Arbeit betrifft, müssten die Bundesländer sie konsequent anwenden und die Arbeitsagenturen aufrufen, „nicht nur zu fördern, sondern auch zu fordern“, so Kauder.