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Bundesverfassungsgericht: Hartz IV Berechnung ist verfassungswidrig!

Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder bis 14 Jahren und Erwachsene sind in ihrer Berechnung verfassungswidrig. Das entschied heute das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvL 1/09; 1 BvL 3/09; 1 BvL 4/09). Die obersten Richter bemängelten, dass die Leistungssätze nicht transparent, realitäts- und sachgerecht seien.

Bis zum 31. Dezember 2010 muss eine neue Lösung gefunden werden. Dabei warnte der 1. Senat vor „Schüssen ins Blaue“ und verlangt eine fortwährende Entwicklung und Überprüfung der Hartz IV Sätze, um eine menschenwürdige Existenz zu gewährleisten.

Eine bestimmte Methode schrieben die Richter nicht vor. Wichtig sei, dass die Berechnung transparent und nachvollziehbar sei. Diese Aspekte würden vom Bundesverfassungsgericht künftig überprüft – vor allem daraufhin, ob ein grundrechtstaugliches Verfahren gewählt worden sei. Der Gesetzgeber wurde entsprechend verpflichtet, die Berechnung nachvollziehbar offenzulegen. Berücksichtigt werden müsste dabei auch ein möglicher atypischer Bedarf. Dazu müsse eine gesetzliche Härtefallregelung geschaffen werde.

Dass die Regelsätze dadurch ansteigen, ist nicht gesagt. Die Richter haben keine konkreten Werte genannt, bezeichneten die aktuellen Leistungssätze allerdings als „nicht evident unzureichend“. Die Kritik richtet sich vor allem gegen die bisherige Berechnungspraxis, insbesondere bei Kindern. Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen hat schon vor der Bekanntgabe des Urteils im ZDF-Morgenmagazin erklärt: „Das wird uns Leitplanken und mächtig Hausaufgaben geben.“ Sie sollte Recht behalten.