Ein Berufsfachschüler mit eigener Wohnung und 192 Euro Schüler BAföG klagte erfolgreich vor dem Leipziger Sozialgericht und dem sächsischem Landessozialgericht gegen die Ablehnung seines Hartz IV Antrages. Nun bestätigte auch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Entscheidungen der voran gegangen Instanzen, dass auch Hartz IV in Kombination mit Schüler BAföG möglich ist.
Im zugrunde liegenden Fall bewohnte ein Schüler nach der Trennung seiner Eltern eine eigene Wohnung im ehemaligen Landkreis Muldetal während seiner Zeit am Gymnasium und besuchte anschließend seit 2006 eine Berufsschule in Leipzig. Die vollen BAföG Leistungen in Höhe von 412 Euro, die einen Wohnzuschuss enthalten, wurden ihm jedoch für den Besuch der Berufsfachschule verwehrt. Das zuständige BAföG Amt argumentierte damit, dass der Berufsfachschüler die Schule auch von der Wohnung seines Vaters erreichen könnte, womit eine Förderung bei auswärtiger Unterbringung ausscheide.
Zugesprochen wurden dem Kläger lediglich 192 Euro, was dem Bedarfssatz für bei den Eltern lebende Auszubildende entspricht. Daraufhin beantragte er bei der ARGE Leipzig Leistungen nach Hartz IV. Diesen Antrag lehnte die ARGE ab, mit der Begründung, der Auszubildende hätte eine dem Grunde nach BAföG förderungsfähige Ausbildung, was einen Hartz IV Anspruch ausschließe.
Die Richter am Bundessozialgericht erklärten, dass der Kläger, da er Schüler BAföG beziehe, nicht vom Arbeitslosengeld II Anspruch ausgeschlossen sein. Maßgeblich für den geringeren BAföG Satz ist, dass der Auszubildende die Berufsfachschule von der Wohnung seines Vaters aus erreichen könnte, nicht aber, ob er auch tatsächlich bei seinem Vater wohne.
Nach Auffassung der Rechtsvertreter des Landkreises Leipzig stünde der Kläger nun mit Schüler BAföG und Arbeitslosengeld II besser dar, als Auszubildende, die zwar den vollen Satz an BAföG bekommen, aber tatsächlich nicht bei den Eltern wohnen können, sondern sich stattdessen wegen der Entfernung eine eigene Wohnung am Ausbildungsort nehmen müssen. Hierzu seien noch mehrere Verfahren in ähnlich gelagerten Fällen anhängig.
Quelle:www.az-web.de/geld/ratgeber-detail-az/1156190?_g=Arbeitslosengeld-II-fuer-Bezieher-von-Schueler-BAfoeG-moeglich
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