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ALG II: Darlehen der Eltern wird zum Bumerang

Die Eltern des 37-jährigen Hartz-IV-Empfängers meinten es sicherlich gut, als sie ihm Geld liehen. Was sie nicht wussten: Das Darlehen wird auf die Arbeitslosengeld-II- Leistungen angerechnet und bringt dem jungen Mann damit gar nichts. Väter und Mütter sollten sich angesichts des gestern veröffentlichten Urteils des Sozialgerichtes Detmold vom 19.08.2009 (AZ S 18 (23) AS 107/08) also gut überlegen, ob sie ihre auf Hartz IV angewiesenen Kinder finanziell unterstützen.

Diesen Hintergedanken hatten wohl auch die Eltern des Klägers. Sie stockten das Arbeitslosengeld II ihres Sohnes innerhalb von sechs Monaten um insgesamt 630 Euro auf – als Darlehen. Die Arge reagierte sofort, als sie von den Zahlungen der Eltern erfuhr und forderte einen Teil der bereits gezahlten Leistungen zurück. Der 37-jährige widersprach der Entscheidung und erklärte, es handele sich schließlich um einen Kredit, den er zurückzahlen müsse, wenn er wieder in Lohn und Brot stehe.

Dem folgten weder die Arge noch die Richter. Die darlehensweise gezahlten Mittel seien zusätzliche Einnahmen, die tatsächlich zur Verfügung stehen und damit den Bedarf an Hilfszahlungen mindern. Die Neuberechnung der Ansprüche sei daher rechtens, auch weil die Rückzahlungsforderung der Eltern unbestimmt sei. Der Mann hat beim Landessozialgericht Berufung eingelegt.

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