Da staunte eine 50-jährige Hartz-IV-Empfängerin nicht schlecht: Sie hatte sich mit Hilfe ihrer Mutter und dem Verdienst aus einem 400-Euro-Job ein neues Auto gekauft und die Abwrack- bzw. Umweltprämie in Anspruch genommen. Prompt wurden ihr die Leistungen von der Arbeitsförderung Schwalm-Eder gekürzt. Die Behörde sah die 2.500 Euro als zusätzliches Einkommen, das auf die Hartz-IV-Zahlungen angerechnet werden muss.
Dem schob das Sozialgericht Marburg einen Riegel vor und sagt ganz klar: Die Abwrackprämie ist kein Einkommen (Aktenzeichen 5 AS 222/09 ER).
Der Frau und ihrer Tochter wären nach der Kürzung ihrer Hartz-IV-Bezüge sechs Monate lang nur noch 230 Euro im Monat geblieben. Dabei wollte die 50-Jährige den neuen Wagen nur, um sicher zur Arbeit und zum Arzt fahren zu können. Sie klagte und bekam Recht. Die Richter in Marburg betonten, dass auch Hartz-IV-Empfänger im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Konjunktur beleben dürfen, in diesem Fall mit der Abwrackprämie. Das Geld sei komplett für das Auto genutzt worden und habe nicht dazu gedient, den Lebensunterhalt zu bestreiten.