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Job-Ablehnung führt nicht zwingend zu Hartz IV Kürzung

Klare Urteile im Bereich Hartz IV gibt es inzwischen für viele der kritischen Punkte in den Richtlinien.

Doch auch weiterhin sind Auseinandersetzungen zwischen Empfängern und Beratern in den Arbeitsgemeinschaften regelrecht vorprogrammiert, wenn ein Bürger mit Anspruch auf Hartz IV eine vorgeschlagene Stelle ablehnt. Die Mitarbeiter der Argen drohen auch weiterhin gerne mit Sanktionen, wenn ein Kunde sich weigert, zu niedrigen Stundensätzen eine Stelle anzutreten, die ihn oder sie aus dem Anspruch von Hartz IV herausbringen könnte.

Dabei gibt es inzwischen bereits seit fast einem halben Jahr ein entsprechendes Gerichtsurteil, das klar und deutlich regelt, dass Hartz IV-ler durchaus das Recht haben, bestimmte Angebote ihrer Berater abzulehnen. Zu diesem Ergebnis kam bereits im Frühjahr das Dortmunder Sozialgericht.

Nachzulesen ist die Entscheidung unter dem Aktenzeichen S 31 AS 317/07. Hier ist eindeutig geklärt, wann die Bezüge aus Hartz IV nicht gekürzt werden dürfen durch die Behörden. Zu dem Urteil kam es, nachdem eine Bezieherin nicht bereit war, eine Stelle mit einem Brutto-Stundenlohn von nur 4,50 Euro anzutreten, woraufhin ihr die zuständige Behörde für ein ganzes Vierteljahr die Hartz IV-Bezüge um fast ein Drittel kürzte.

Zu Unrecht, wie das Sozialgericht feststellte. Bei Dumpinglöhnen dieser Arbeit dürfen Menschen in Hartz IV durchaus Angebote ablehnen, ohne das Kürzungen in Kauf genommen werden müssten. Aus gutem Grund, denn wofür gibt es inzwischen in vielen Bereichen des deutschen Arbeitsmarktes Tarif-Mindestlöhne, die deutlich über dem besagten Satz liegen.