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Urlaub für neue Hartz IV Empfänger

Auch wenn es aus rein finanziellen Gründen sicher in den meisten Fällen mit Balkonien getan sein wird.

Grundsätzlich haben auch Menschen mit Hartz IV Bezug einen Anspruch auf Urlaub. Wie bei Berufsalltag auch muss der Arbeitgeber zustimmen. Nur das dieser im Falle von Hartz IV eben im Grunde die jeweils zuständige Arbeitsagentur ist.

Der Urlaubs-Anspruch beläuft sich auf 21 Kalendertage, somit haben Hartz IV mehr oder weniger deutlich weniger Urlaubstage als die meisten Arbeitnehmer in Deutschland. Doch diese drei Wochen können auf Wunsch der Hartz IV Empfänger zusätzlich ausgeweitet werden. Dieser so genannte Mehrurlaub kann ebenfalls maximal drei Wochen betragen.

Allerdings sollten Empfänger sich dies gut überlegen. Für diesen Zeitrahmen besteht nämlich kein Leistungsanspruch. Somit sieht die finanzielle Seite des vermeintlichen Bonus-Urlaubs deutlich weniger reizvoll aus. Ein Lichtblick nach unerwarteter Arbeitslosigkeit besteht jedoch dennoch. Wer erst im Laufe des Jahres seinen Job verliert, kann seine drei Wochen Urlaub auch erst später nehmen.

Ungeachtet der Tatsache, ob zuvor im Jahr bereits der zustehende Urlaub bei der Arbeit genutzt wurde. Eine Neuregelung, die viele Hartz IV-ler noch nicht wirklich verinnerlicht haben: Jahresurlaub kann seit diesem Jahr auch im ersten Vierteljahr nach Beginn der Arbeitslosigkeit eingereicht werden. Allerdings entscheidet die Arge, ob die Situation einen Urlaub erlaubt.