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Europäisches Urteil zu Hartz IV sorgt für Debatten

Obwohl vollkommen klar ist, dass die potentiellen Empfänger keineswegs Schuld an den rechtlichen Voraussetzungen sind, bringt das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofes bezüglich des Anspruchs aus Hartz IV für ausländische Mitbürger einigen Zündstoff in die ohnehin vielerorts angespannte Situation.

Der EuGh hatte entschieden, dass Menschen aus der Europäischen Union in der Bundesrepublik bereits nach kurzen Arbeitsverhältnissen im Land einen Anspruch auf die Transferleistung Hartz IV erhalten. schwierig an dieser Entscheidung ist für viele Kritiker die Tatsache, dass es deutschen Arbeitnehmern im Ausland mitunter alles andere als leicht gemacht wird, wenn sie ihre Arbeit und somit die Basis für die Finanzierung des Lebensunterhaltes verlieren.

Die Basis für dass Urteil des Europäischen Gerichtshofs war der Fall vor dem Nürnberger Sozialgericht gewesen, in den zwei Arbeitnehmer aus Griechenland nur knapp zwei Monate in Deutschland gearbeitet hatten, aber einen Anspruch auf Hartz IV erhalten wollten. Das deutsche Gericht hatte diesbezüglich bei der obersten europäischen Instanz angefragt.

Unbeliebt gemacht hat sich der Gerichtshof nicht nur bei vielen Bürgern, auch aus der Politik waren in dieser Sache nicht nur positive Meinungen zur neuen Sachlage zu vernehmen. Von Sozialtourismus auf Kosten des deutschen Staates und somit der Arbeitnehmer im Lande ist etwa bei Bayerns Sozialministerin die Rede.

Das Urteil kann hier eingesehen werden: URTEIL DES GERICHTSHOFS (Dritte Kammer) verbundenen Rechtssachen C?22/08 und C?23/08