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Beschatten die Argen bald Hartz IV Empfänger?

Die Informationen wirken nicht nur bedingt wie die Handlung aus einem schlechten Kriminalroman. Doch sie sind nach aktuellen Meldungen in den Medien Teil der Realität.

So hat die Bundesagentur für Arbeit erst vor kurzem eine neue Anweisung herausgegeben, nach der noch drastischere Schritte gegen die Bezieher der Transferleistung Hartz IV nicht nur erlaubt, sondern wohl durchaus erwünscht sind.

Die für die Arbeitsagenturen Mitarbeiter im Außendienst sollen neuerdings auch mittels Observation Informationen erheben, um wichtige Daten über die eigenen Kunden zu beziehen. Das Vorgehen der Mitarbeiter sei dann relevant, wenn im Falle eines ALG II Bezieher besonders schwer wiegende Verdachtsmomente hinsichtlich eines Leistungsbetruges vorliegen.

So oder ähnlich lesen sich die Argumentationsketten dann im Behördendeutsch. Fraglich ist diesbezüglich nicht nur, was schwer wiegende Gründe sind. Auch die Tatsache, dass die so genannten Sozialfahnder über die Bezieher von Hartz IV Zeugen vernehmen dürfen/sollen in harten Fällen, lässt berechtigte Zweifel aufkommen am System und dem Vorgehen der Behörden.

Einerseits verfügen die Mitarbeiter keineswegs über Befugnisse wie Polizei und Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus könnten solche Befragungen von Zeugen und die Beweisaufnahme gegen den potentiellen Hartz IV Betrug zu regelrechten Denunziationswellen im Umfeld der betroffenen Personen führen.

Eingeschlossen in die neue Weisung sind auch Überprüfungsvorgänge, die sich auf die individuellen Wohnverhältnisse der Hartz IV-ler beziehen. Auch hier liegt aus Sicht von Rechtsexperten keine rechtliche Handhabe vonseiten der Behörden vor. Dabei waren die Hausbesuche der Fahnder schon umstritten genug.