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Konten von Hartz IV-Empfängern werden häufiger abgefragt

Für die Kritiker der zunehmend schärfer werdenden Vergabepolitik bei Hartz IV und anderen Sozialleistungen sind die neuen Meldungen eine Bestätigung. Für diejenigen Experten, die ohnehin stärkere Kontrollen fordern vor der Bewilligung der Höchstsätze, sind die Entwicklungen die einzig sinnvolle Konsequenz aus den neuen Möglichkeiten aufseiten der Behörden.

Seit nunmehr zwei Jahren sehen sich die Bezieher von Sozialleistungen wie Hartz IV in Deutschland vermehrt der bekannten „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“-Politik ausgesetzt. Waren es vor rund zwei Jahren noch rund 300 Bezugsfälle, in denen die Argen vom Recht der Kontoabfragen machten, belief sich diese Zahl laut Bundesfinanzministerium 2008 bereits auf mehr als 2100.

Die Jobcenter – aber eben auch die Bafög-Ämter und Sozialbehörden – können seit zwei Jahren über das so genannte Bundeszentralamt für Steuern im Falle eines berechtigten Verdachts ohne Zustimmung der Antragsteller Kontodaten abrufen, um etwaige Verdachtsmomente auf Missbrauch der Sozialleistungen zu bestätigen oder zu widerlegen.

Für viele Bezieher von Hartz IV, Arbeitslosengeld I und Co ist diese zusätzliche Kontrollmöglichkeit im Behördendschungel Deutschland ein weiterer Schritt in Richtung des gläsernen Bürgers, dem der Staat mit wachsendem Misstrauen gegenüber steht. In anderen Ländern sind solche Prozeduren jedoch längst gang und gäbe.