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Wahlmöglichkeit zwischen Kinderzuschlag und ALG II?

Die Regelungen zum Kinderzuschlag gestalten sich schwieriger als zunächst von der Regierung erhofft.
Aufgrund dieser Debatte fühlen sich nun auch Verbände wie die Caritas gezwungen, Vorschläge für eine sinnvolle Regelung zu machen, aus der die betroffenen Bürger auch wirklich einen effektiven Nutzen ziehen können beim Kinderzuschlag.

Die Schwierigkeit liegt aus Sicht der Verbände darin die Niedrigeinkommens-Familien in Deutschland nicht die Wahl haben, ob sich lieber den Kinderzuschlagerhalten möchten oder ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld II geltend machen wollen.

Die gesetzliche Regelung besagt, dass eine Familie, die nur über ein geringes Einkommen verfügt, Anspruch auf Kinderzuschlag hat, solange das errechnete Einkommen eine Grenze von 900 Euro übersteigt und durch die Zahlung eine Hilfsbedürftigkeit ausgeschlossen werden kann.

Problematisch ist die Vereinbarung deshalb, weil die Familien bei einem Arbeitslosengeld II-Anspruch nicht wählen können, ob sie Kinderzuschlag oder ALG erhalten wollen. An dieser Stelle sehen die Kritiker der Kinderzuschlags-Lage erheblichen Verbesserungsbedarf.

Es müsse mehr an die Familien in der Grauzone gedacht werden, für die möglicherweise beide Alternativen in Frage kommen. Mitunter könnte der Kinderzuschlag nämlich für die Familien, die auf ALG II verzichten, die bessere Alternative sein. Da beim ALG II auch das Kindergeld mit angerechnet wird, bringt die geplante Kindergelderhöhung den Bezieher-Familien ohnehin vielfach keinen Bonus in der Haushaltskasse.