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58er-Regelung: Große Koalition vereinbart Schutz vor Zwangsverrentung

Im kommenden Jahr läuft die 58er-Regelung aus. Die Regelung schützte Arbeitslosengeld II Bezieher bislang davor, zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine mit Abschlägen versehende Rente beantragen zu müssen. Nun konnte die Große Koalition nach einem monatelangen Streit eine Einigung erzielen.

Mit dem Auslaufen der so genannten 58er-Regelung hätten neue Hartz IV Bezieher ab 62 Jahre auf eine vorzeitige Rente verwiesen werden können. Nun konnte die Große Koalition eine Einigung erzielen, welche ältere Bezieher von Hartz-IV vor der Zwangsverrentung schützt. Die Betroffenen sollen nun nicht mehr vor dem Alter von 63 Jahren gezwungen werden können, vorzeitig in eine mit Abschlägen versehene Rente gehen zu müssen.

Zuvor hatten die Grünen und die Linksfraktion monatelang den Streit immer wieder neu entfacht und warfen der Koalition vor, sie wolle die von der Regelung betroffenen Menschen in die Rente zwingen.

SPD-Chef Kurt Beck zeigte sich indes erfreut über die erzielte Einigung. Aus sozialdemokratischer Sicht handele es sich um einen großen Erfolg. Nun wolle man noch in diesem Jahr die gesetzliche Grundlage schaffen, damit die Vereinbarung zum 1. Januar in Kraft treten könne.

Demnach können sich zukünftig, laut Erläuterung von Kurt Beck, alle Bezieher von Arbeitslosengeld II ab 58 Jahren als “nicht mehr arbeitssuchend“ melden und dennoch die staatliche Hilfezahlungen erhalten, wenn ihnen nicht innerhalb von zwölf Monaten ein Arbeitsangebot gemacht werden kann. Auf die Weise tauchen diese Menschen dann auch nicht mehr als Arbeitslose in den Statistiken auf. Weiterhin sei es gelungen, so Beck, für einige “absehbare Härtefälle“, wie beispielsweise für Menschen mit Behinderungen, weitergehende Regelungen zu vereinbaren.

Die Einigung wurde von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen allerdings als unzureichend zurückgewiesen. Wie es hieß, verringere der Kompromiss zwar die Zahl der Betroffenen, dass Problem selbst sei damit allerdings noch nicht gelöst. So seien die 63- bis 64-Jährigen weiterhin von der Zwangsrente und von Rentenabschlägen von bis zu 7,2 Prozent bedroht.

Ralf Brauksiepe erklärte indes, dass seiner Einschätzung nach die Zahl der Betroffenen eher gering sei. Brauksiepe: “Das werden sehr wenige sein, die von sich aus im Arbeitslosengeld-II-Bezug bleiben wollen.“. Es sei kein massenhaftes Phänomen, so Brauksiepe weiter.

Insgesamt ist der Betroffenenkreis selbst schwer einzuschätzen. Denn die Regelung betrifft in erster Linie lediglich nur Ältere, welche 2008 neu in das Hartz-IV-System hineinkommen. Durch den Vertrauensschutz ändert sich für die bisherigen Bezieher von Arbeitslosengeld II nichts.

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